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Und die Letzte Reaktion …

Sehr geehrter Herr Fritz,

in unsere Antwort hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen: Wir bedauern sehr, Sie versehentlich als “Frau” Fritz angesprochen zu haben. Uns ist daran gelegen, die zahlreichen Anfragen, die uns täglich erreichen, möglichst rasch zu beantworten. Deshalb kommt es manchmal vor, dass uns ” wie jetzt bei Ihnen ” eine Unachtsamkeit unterläuft. Dafür bitten wir um Nachsicht. In der Sache können wir Ihnen allerdings keine weiteren Auskünfte geben: Auf Bauarbeiten, die in einer Gemeinde oder Stadt verrichtet werden, haben das Staatliche Schulamt beziehungsweise das Kultusministerium keinen Einfluss. Hier müssten Sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden.Im Übrigen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie auf Ihrer Internetseite den Hessischen Löwen verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein. Nach geltendem Recht ist es verboten, unbefugt das Wappen eines Landes oder dessen Dienstflagge zu benutzen. Auch Wappen, Wappenteile oder Flaggen, die den offiziellen zum Verwechseln ähnlich sind, dürfen nicht verwandt werden. Welche Gestaltungen damit untersagt sind, können Sie dem “Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen” entnehmen (www.hessenrecht.hessen.de). Das unbefugte Benutzen der Hoheitszeichen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Wir fordern sie daher auf, den Hessischen Löwen und alle Symbole, die dem Hessischen Wappen oder der Hessischen Dienstflagge ähneln, unverzüglich von Ihrer Homepage zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Ulrike Naumann
Hessisches Kultusministerium
Bürgerbüro
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Tel. 0611-368-2012
Fax. 0611-368-1012
E-Mail u.naumann@hkm.hessen.de
www.kultusministerium.hessen.de

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